AWI

SR050: Neues Klassifizierungssystem für landwirtschaftliche Betriebe in Österreich

Josef Binder, Hubert Pfingstner

Ziel dieser Forschungsarbeit war, ein neues Klassifizierungsschema bzw. einen neuen Auswahlrahmen für landwirtschaftliche Betriebe zu entwickeln.

Ausgangspunkt der Arbeit war der derzeit gültige Auswahlrahmen, der die Betriebe nach Hauptproduktionsgebieten, Bodennutzungsformen und Größenstufen auf Grund der ideellen Kulturfläche klassifiziert. Der Umfang und die Zusammensetzung der flächenungebundenen Viehhaltung, die im letzten Jahrzehnt beträchtlich zugenommen hat, bleiben bei der Klassifizierung nach Bodennutzungssystemen größtenteils unberücksichtigt. Deshalb war es u.a. notwendig, eine Neugruppierung der Betriebe, die die flächenungebundene Viehhaltung einbezieht, durchzuführen um eine größtmögliche Homogenität in den Betriebsgruppen zu erreichen.

Dazu wurden die in Westeuropa (EG, BRD und Schweiz) angewandten Klassifizierungsschemata studiert und ein für Österreich angepaßter Vorschlag erstellt. In der EG und in der BRD wird die Produktionsrichtung mit Hilfe von StDB ermittelt; die Betriebsgröße wird in der EG durch StDB-Klassen und in der BRD durch StBE-Klassen definiert. Die Gruppierung der Betriebe in der Schweiz berücksichtigt neben den Bodennutzungsformen die Fläche je GVE und den Rohertragsanteil für Spezialbetriebszweige.

Auf Basis des Systems von StDB der BRD bzw. EG wurde in Zusammenarbeit mit dem LPRZ und der LBG eine neue Betriebssystematik zur Ermittlung der Produktionsrichtung und der wirtschaftlichen Größe von landwirtschaftlichen Betrieben erarbeitet. Die Betriebe werden nach dieser Betriebssystematik den Betriebsbereichen Landwirtschaft oder Forstwirtschaft zugeordnet, wenn jeweils mindestens 75 % ihres gesamten Standarddeckungsbeitrages auf einen der Produktionsbereiche entfallen. Erreicht keiner der 2 Produktionsbereiche einen Anteil von 75 %, so wird der Betrieb den kombinierten Land- und Forstwirtschaftsbetrieben zugeordnet. Im Betriebsbereich Landwirtschaft werden die Betriebe einer der Betriebsformen Marktfrucht-, Futterbau-, Veredlungs-, Weinbau- und Obstbaubetriebe zugeordnet, wenn mindestens 50 % des betrieblichen Standarddeckungsbeitrages aus der entsprechenden Produktionsrichtung stammen. Jene Betriebe, bei denen keine der landwirtschaftlichen Produktionsrichtungen einen Anteil von mindestens 50 % erreicht, werden als Landwirtschaftliche Gemischtbetriebe klassifiziert.

Zu den Marktfrüchten zählen die landwirtschaftlichen Fruchtarten, die unabhängig von der tatsächlichen Verwertung im Einzelbetrieb als marktfähig gelten und zu einem größeren Anteil am Markt gehandelt werden. Der Futterbau kennzeichnet die Kombination von Futterbau und flächenabhängiger Veredlung. Das betriebswirtschaftliche Gewicht des Futterbaus geht, da er selbst nicht bewertet wird, über den Verwertungszweig in die Systematik ein. Die Veredlung umfaßt die Betriebszweige Schweine- und Geflügelhaltung und andere flächenunabhängige Betriebszweige, wie z.B. Kaninchenhaltung. Zu den Dauerkulturen zählen die Betriebszweige Obst- und Weinbau.

Die Betriebsgröße wird nicht mehr wie im Bodennutzungssystem nach Hektar Kulturfläche, sondern wie in der EG nach StDB-Klassen gemessen.

Die regionale Zuordnung der Betriebe erfolgt in Abhängigkeit vom Betriebssystem nach Lage (Berg- oder Tallage), Erschwerniszone (Zone 1 oder Zone 2 oder Zone 3+4) und Produktionsgebiet.

Der Auswahlrahmen auf Grund der neuen Betriebssystematik gliedert demnach die Betriebe nach Betriebssystemen, Regionen (Lage, Erschwerniszone, Produktionsgebiet) und Größenstufen auf Grund der Gesamt-Standarddeckungsbeiträge.

Anhand der Buchführungsbetriebe 1984 wurde ein vorläufiger Auswahlrahmen, der 60 Schichten umfaßt, getestet, wobei die Grundgesamtheit auf Grund des derzeitigen Buchführungs-Testbetriebsnetzes simuliert wurde. Der mathematisch-statistische Vergleich dieser Auswertung mit den Ergebnissen auf Grund der Bodennutzungssystematik ergab, daß sich die Genauigkeit der Finanzmerkmale verbessert. So konnte das durchschnittliche Landwirtschaftliche Einkommen in Österreich im Jahr 1984 auf Grund der Buchführungsergebnisse nach dem neuen Auswahlrahmen mit einer Genauigkeit von ±2,4 % bei einem Sicherheitsgrad von 95,5 % bestimmt werden. Dieser Wert ist um 0,4 Prozentpunkte genauer als die Ermittlung des Landwirtschaftlichen Einkommens auf Grund des derzeit gültigen Auswahlrahmens nach den Bodennutzungsformen (±2,8 %), obwohl keine Optimierung des Stichprobenplans durchgeführt wurde und keine auf Grund des neuen Auswahlrahmens gezogene Stichprobe zur Verfügung stand.

Sogar eine Reduzierung der Gesamtbetriebszahl von 2.353 auf 1.600 hat bei optimaler Aufteilung der Betriebe für die Schätzung des durchschnittlichen Landwirtschaftlichen Einkommens in Österreich nur einen geringfügigen Genauigkeitsverlust um 0,2 Prozentpunkte von ±2,4 % auf ±2,6 % zur Folge, wobei jedoch beachtet werden muß, daß zur Bildung einer Schicht mindestens 20 Betriebe erforderlich sind.

Zur Beurteilung der in dieser Arbeit entwickelten Betriebssystematik wurden die eingeholten Stellungnahmen aus der BRD zu Erfahrungen mit der dortigen Betriebssystematik nach StDB bzw. StBE wiedergegeben und die Vor- und Nachteile der neuen Betriebssystematik für Österreich diskutiert.

Abschließend wurde die weitere Vorgangsweise bei Einführung der neuen Betriebssystematik punktweise angeführt.

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