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AB021: Der Bananenmarkt in der EU

Josef Hambrusch, Karl M. Ortner

Der Weltmarkt für Bananen lässt sich folgendermaßen charakterisieren: Rund 35 % der weltweiten Produktion finden in Indien und Brasilien statt, wobei in beiden Ländern ein Großteil der Produktion zur Versorgung der heimischen Bevölkerung dient. Zu den größten Bananenexporteuren gehören die lateinamerikanischen Länder Ecuador, Costa Rica und Kolumbien. Im südostasiatischen Raum etablierten sich in den letzten Jahren die Philippinen als Bananenexportland. Mit einer Exportmenge von rund 9,3 Mio. t bestreiten die genannten Länder über 60 % des gesamten Bananenexportes der Welt. Auf der Importseite lassen sich ähnliche Konzentrationstendenzen ausmachen, entfallen doch auf die EU und die USA rund 64 % der Weltimporte.

Änderungen der GMOB der EU beeinflussen den weltweiten Bananenmarkt maßgeblich. Die Umstellung des Zollkontingentsystems auf ein reines Zollsystem kommt der Forderung lateinamerikanischer Bananenproduzenten und transnationaler Handelsfirmen nach einem transparenteren und leichteren Marktzugang in die EU nach. Gleichzeitig will die EU aber auch Verpflichtungen, die sie gegenüber anderen Marktteilnehmern, nämlich den AKP-Staaten (Cotonou-Abkommen) und den europäischen Produzenten, eingegangen ist, erfüllen.

Die Analyse der Daten über die Bananenmärkte in verschiedenen Weltregionen hat gezeigt, dass die Preise für Bananen in der EU wesentlich über den Preisen anderswo in der Welt liegen. Wenn die Bananen an der Grenze der EU ankommen, haben sie dort einen mehr als doppelt so hohen Preis als beim Verlassen der Herkunftsländer. Dies ist z.B. bei Bananen, die in die USA geliefert werden, keineswegs der Fall. Dort lag die Spanne zwischen dem Preis im Herkunftsland (Dollarbananenproduzenten) und an der Grenze bei 72 $/t (im Durchschnitt der Jahre 1999 bis 2002).

Allerdings ist zu erwarten, dass der Bananenmarkt der EU auch nach Implementierung eines reinen Zollsystems die Bedingungen eines freien Marktes bei Weitem nicht erfüllen wird. Denn einerseits bleibt ein Zoll für Bananen aus Nicht-AKP-Staaten erhalten und andererseits hat sich eine Marktstruktur etabliert, die es einigen wichtigen Handelsfirmen ermöglicht, das Angebot zu kontrollieren, um den Preis in der EU zu beeinflussen und relativ hoch zu halten.

Dies dürfte Ihnen auch nach einem Entfall der Zollkontingente gelingen. Daher wurde in der vorliegenden Studie der Versuch unternommen, festzustellen, wie hoch eine eventuelle Marktmachtrente sein kann, die die Handelsfirmen auch nach der Reform der Bananenmarktordnung der EU für sich beanspruchen werden können. Der übrige Teil der Spanne, den sie jetzt mit Hilfe der Zollkontingente der EU, aber ohne diese nicht mehr werden durchsetzen können, wurde als Zollkontingentsrente bezeichnet und auf mindestens 48 $/t geschätzt. Das Szenario 1 gibt an, wie sich der Wegfall dieser Zollkontingentsrente im Vergleich zur derzeitigen Situation (im Durchschnitt der Jahre 1999 bis 2002) voraussichtlich auswirken wird.

Nachdem der Zugang zum Markt der EU erleichtert wird, könnten neue Anbieter auftreten und die Marktkonzentration vermindern. In diesem Fall wäre eine Marktmachtrente in der Höhe, die der derzeitigen Konzentration entspricht, nicht durchsetzbar. Außerdem kann man vermuten, dass in einer Phase, in der die Marktanteile der verschiedenen Firmen noch nicht konsolidiert sind, die volle Höhe der maximal möglichen Marktmachtrente nicht erreicht wird. Im Szenario 2 wurde daher mit einer um 20 % geringeren Markmachtrente gerechnet. Eine weitere Preissenkung in der EU und höhere Importe aus Nicht-AKP-Staaten wären die Folge. Die Szenarien 1 und 2 geben daher jenen Bereich an, der realistisch als Folge einer Umstellung auf ein reines Zollsystem ohne Änderung der bestehenden Präferenz für AKP-Produzenten angenommen werden kann.

Das wesentliche Ziel der Gemeinsamen Marktordnung der EU für Bananen ist der Schutz der inländischen und der AKP-Erzeuger vor Preissenkungen. Eine Preissenkung in der EU lässt sich aber angesichts der hohen Spannen der Importeure, die die EU mit einem Zoll und Zollkontingenten unterstützt, bei einem Umstieg auf ein reines Zollsystem kaum verhindern. Denn die Einführung eines Zolls für Importe aus AKP-Staaten ist wohl kaum denkbar. Daher führt an einer Preissenkung in der EU kein Weg vorbei. Will man unter diesen Umständen Einkommensverluste der EU-Erzeuger vermeiden, bleibt nichts anderes übrig, als einen Ausgleich zu zahlen. Für AKP-Erzeuger dürfte dieser Weg ausgeschlossen sein. Um diesen Preis- und Einkommensverluste zu ersparen, müsste ihre Präferenz von derzeit 75 auf 131 €/t erhöht werden (Szenario 3). Der höhere Zoll würde der EU Mehreinnahmen von 140 Mio. € bringen.

Eine Erhöhung des Zolls für Nicht-AKP-Bananen würde deren Produzenten im Vergleich zu AKP-Produzenten schlechter stellen. Daher wären sie laut WTO-Regeln berechtigt, Kompensationen in Form von anderweitigen Handelserleichterungen zu erhalten. Es ist zu bezweifeln, ob diese Vorgangsweise sinnvoll ist. Dennoch hat die Europäische Kommission einen Zoll für Nicht-AKP-Bananen von 230 €/t zur Diskussion gestellt, wobei von einer Verhandlungsposition gesprochen wurde. Tatsächlich nützt ein Zoll in dieser Höhe vor allem dem EU-Budget und den Erzeugern in den AKP-Staaten, die dadurch einen um 20 % höheren Preis erzielen und um ca. 200.000 t mehr Bananen in die EU liefern würden. Die Konsumenten in der EU wären die größten Verlierer: Sie müssten erheblich höhere Preise bezahlen und würden den Verbrauch entsprechend deutlich reduzieren. Das Szenario 4 macht die Auswirkungen einer solchen Politik auf die Weltwirtschaft deutlich: Geringere Produktion (und Verbrauch), geringere Einnahmen der Erzeuger und höhere Ausgaben der Verbraucher.

Die in den Szenarien 1 und 2 dargestellten Wirkungen geben daher eine realistische Einschätzung der Bandbreite von Wirkungen wider, die durch die geplante Reform der gemeinsamen Marktordnung der EU für Bananen erwartet werden können. Demnach nützt die Aufgabe der Importkontingente vor allem den Verbrauchern in der EU, die sich trotz eines Mehrverbrauchs von Bananen mindestens 130 Mio. € ersparen, und sie schadet den Importeuren in die EU, deren Spanne sich um mindestens 160 Mio. € verringern wird. Der steigende Verbrauch in der EU stammt aus zusätzlichen Importen aus Nicht-AKP-Staaten, die mehr erzeugen und weniger verbrauchen. Die höheren Zolleinnahmen der EU reichen aus, um die zusätzlich notwendig werdenden Ausgleichsbeihilfen zu finanzieren. Die Konsumenten in der EU profitieren von um mindestens 10 % niedrigeren Preisen für Bananen.

ProjektleiterIn

HAMBRUSCH, Josef

DI Dipl.-Päd. Ing. Josef HAMBRUSCH

Agrarökonomie und Datenmanagement
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