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AB022: Reform der EU-Zuckermarktordnung

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Ökonomische Auswirkungen auf den Rübenanbau in Österreich

Leopold Kirner

Am 24. November 2005 einigte sich der Agrarministerrat der Europäischen Union auf eine grundlegende Reform der Zuckermarktordnung. Der Referenzpreis für Zucker wird in zwei Schritten um 36 %, der Mindestpreis für Zuckerrüben in vier Schritten um 39,4 % gesenkt. Zum Ausgleich wird eine Kompensationszahlung gewährt, die etwa 64 % des Preisverlustes ausgleichen soll. Die Anpassung der Produktion an die Erfordernisse des Marktes soll durch die Einrichtung eines Umstrukturierungsfonds erreicht werden. Vor diesem Hintergrund analysiert die vorliegende Arbeit die Wettbewerbsfähigkeit des Zuckerrübenanbaus nach der Reform und untersucht die Auswirkungen der Reform auf die Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft der Zuckerrübenbetriebe. Als Daten dienen die Ergebnisse der Arbeitskreisbetriebe Marktfruchtbau sowie die Betriebe des österreichischen Testbetriebsnetzes. Die Reform reduziert den Deckungsbeitrag je ha Zuckerrübe um durchschnittlich 1.500 €. Nach vollständiger Umsetzung der Reform ist bei durchschnittlichen Erträgen mit einem Deckungs-beitrag von knapp 1.250 € je ha zu rechnen. Die Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft verringern sich nach Einrechnung des Einkommensausgleichs um rund 3.100 € oder knapp 9 %. Spezialisierte Betriebe verlieren deutlich mehr, beispielsweise nehmen die Einkünfte um knapp 8.000 € oder 11 % in Betrieben mit mehr als 10 ha Zuckerrübe ab. Allgemein nimmt der Rückgang der Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft mit zunehmender Zuckerrüben? äche und Zuckerrübenertrag zu. Die Quotenrente nimmt nach der Reform von durchschnittlich 32 € pro t auf 9,5 € pro t ab. Trotzdem dürfte nur ein geringer Anteil der Betriebe in Österreich den Zuckerrübenanbau als Folge der Reform aufgeben. Mehr als 97 % der Betriebe erzielen auch nach der Reform eine positive Quotenrente mit dem Anbau der Zuckerrübe. Ab etwa 50 t Ertrag je ha (mehr als 85 % der Betriebe in den Jahren 2003 und 2004) bleibt die Zuckerrübe eindeutig wettbewerbsstärker als konkurrierende Mähdruschfrüchte. Als Schlussfolgerung der Arbeit lässt sich ableiten, dass die Betriebe mehrere Maßnahmen gleichzeitig ergreifen müssen, um den Rückgang der Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft zumindest teilweise auszugleichen. Alleine durch die Bewirtschaftung von mehr Fläche wird dies nicht immer möglich sein, da deutlich mehr Anbau? äche erforderlich wäre und die Fläche oder andere Ressourcen oft nicht zur Verfügung stehen. Eine andere Möglichkeit besteht in der Kostensenkung durch z. B. verstärkte überbetriebliche Zusammenarbeit. Ein liberaler Markt für Zuckerquoten könnte zudem für wettbewerbsfähige Zuckerrübenanbauer die Möglichkeit bieten, einen Teil der Reform bedingten Einbußen über zusätzlichen Anbau von Zuckerrüben auszugleichen.

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