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AB040: Wettbewerbsfähige Rinderhaltung in Österreich

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nach Auslaufen der Marktordnungsprämien im Jahr 2013

Leopold Kirner

Die Gemeinsame Agrarpolitik der EU wird für die Periode 2014 bis 2020 grundlegend reformiert. Die Europäische Kommission teilte ihre Vorstellungen für die "GAP bis 2020" am 18. November 2010 mit. Vor diesem Hintergrund spezifiziert die vorliegende Studie mögliche Optionen für die Direktzahlungen ab 2014 und prüft deren Auswirkungen auf die Wettbewerbsfähigkeit von ausgewählten Rinderbetrieben in Österreich. Insgesamt wurden sieben Betriebe mit unterschiedlichen Schwerpunkten in der Rinderhaltung analysiert, die Auswahl der Betriebe erfolgte nach der Methode der typisierten Regionsbetriebe. Neben der einheitlichen Flächenprämie werden spezielle Rinderprämien auf ihre Wirkung für die österreichische Rinderhaltung analysiert: eine Mutterkuhprämie, ein Zuschlag für raufutterverzehrende Großvieheinheiten und eine Prämie für Schlachtrinder (als Qualitätsprämie bezeichnet).

Die Ergebnisse der einzelbetrieblichen Modellrechnungen belegen, dass die Rinderbetriebe in Österreich bei einer Umstellung vom historischen Betriebsprämienmodell auf ein einheitliches Flächenprämienmodell ohne spezielle Rinderprämien unterschiedlich betroffen wären. Die mit Abstand höchsten Einkommenseinbußen hätten nach den vorliegenden Berechnungen die spezialisierten Stiermastbetriebe zu erwarten, gefolgt von Mutterkuhbetrieben mit nennenswerter Rindermast. Mit etwas Abstand folgen kombinierte Milchkuhbetriebe mit Rindermast sowie extensiver wirtschaftende Mutterkuhbetriebe mit Einsteller- oder Jungrinderverkauf. Die geringsten Einkommensrückgänge wären für Milchkuhbetriebe ohne Rindermast zu erwarten.

Die Mutterkuhprämie erhöht signifikant die Wirtschaftlichkeit der Mutterkuhbetriebe mit Einsteller- bzw. Jungrinderverkauf im Vergleich zu einer alleinigen Flächenprämie; diese Betriebe repräsentieren mehr als ein Fünftel aller Rinderbetriebe in Österreich. Die gekoppelte Mutterkuhprämie besitzt somit eine hohe Treffsicherheit für extensiver wirtschaftende Mutterkuhbetriebe im Berggebiet und trägt somit für die Offenhaltung der Kulturlandschaft in sensiblen Regionen bei. Für Mutterkuhbetriebe mit einem höheren Ackerflächenanteil und bedeutender Rindermast vermag sie hingegen den Prämienrückgang bei Wegfall des historischen Betriebsprämienmodells nur teilweise abzufedern. Die Mutterkuhprämie nahm in den Berechnungen maximal sieben Prozent des gesamten Budgets für Direktzahlungen ein; vom Volumen wäre diese Prämie somit weiterhin als gekoppelte Prämie in Österreich denkbar.

Eine Prämie für raufutterverzehrende Großvieheinheiten verbessert das Einkommen in den untersuchten Rinderbetrieben nur geringfügig gegenüber einer alleinigen Flächenprämie. Der relativ geringe Effekt lässt sich dadurch erklären, dass ein RGVE-Zuschlag bei gleichem Budget für Direktzahlungen gleichzeitig die Flächenprämie reduziert, die ebenso relevant ist für die bodenabhängige Rinderhaltung. Diese Prämie weist somit nur begrenzt positive Einkommenseffekte für Rinderbetriebe auf und eignet sich nicht als finanzieller Ausgleich für besonders von der Umstellung betroffene Produktionssparten. Darüber hinaus würde ein RGVE-Zuschlag einen außerordentlich hohen Budgetbedarf benötigen, da in Österreich rund 1,52 Mill. RGVE gehalten werden. Eine Koppelung dieser Prämie wäre daher nicht in Erwägung zu ziehen.

Eine gekoppelte Prämie für Schlachtrinder auf der Basis bestimmter Qualitätskriterien ("Qualitätsprämie") halbiert die Einkommensverluste von spezialisierten Stiermastbetrieben sowie Mutterkuhbetrieben mit Rindermast gegenüber einer ausschließlichen Flächenprämie; sie wirkt somit spezifisch für die von einer Umstellung auf ein einheitliches Flächenmodell besonders betroffenen Betriebe. Diese Betriebe stellen zwar nur einen kleinen Anteil an Rinderbetrieben in Österreich dar (zwischen fünf und zehn Prozent), sie tragen jedoch zu über einem Drittel an der österreichischen Rindfleischerzeugung bei. Der deutlich geringere Finanzbedarf im Vergleich zur RGVE-Prämie würde eine Koppelung dieser Prämie grundsätzlich ermöglichen.

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