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FB49: Beschäftigungseffekte agrar- und regionalpolitischer Maßnahmen

Auf dem Gebiet der Beschäftigungseffekte von Leistungsabgeltungen und Förderungen für die Land- und Forstwirtschaft gab es in Österreich und darüber hinaus bislang keine wissenschaftlich fundierten Untersuchungen. Der vorliegende Forschungsbericht betritt damit auf diesem Gebiet Neuland und schließt eine Lücke.

Das Ziel dieser Untersuchung war die Bewertung der Beschäftigungseffekte von ausgewählten Fördermaßnahmen bzw. der darin enthaltenen Untermaßnahmen. Im einzelnen waren dies:

* GAP-Ausgleichszahlungen und Prämien
* Agrarumweltmaßnahmen (ÖPUL 95/98)
* EU-Ausgleichszulage und Nationale Beihilfe
* Mittel für die Wildbach- und Lawinenverbauung
* forstliche Förderungen
* Förderungen des Güterwegebaues
* Investitionsförderungen und Sektorplanföderung
* Mutterschaftsbetriebshilfe (als sozialpolitische Maßnahme)

Diese entsprechen einem Anteil von nahezu 90% am Gesamtfördervolumen von rund 23,18 Mrd. öS (1999). Förderungen sind keine Lohnsubventionen, obgleich sie einen jeweils unterschiedlichen Einkommensbeitrag leisten. Sie sind betriebs- oder objektbezogen. Ihr Einwirken auf Betrieb und Arbeitsplätze erfolgt indirekt und ist von vielen Faktoren abhängig. Methodisch wurde der deskriptive Ansatz gewählt, der quantifizierende Abschätzungen mit einschließt. Die Förder- und Prämienkonzeption jeder Fördermaßnahme wurde analysiert und bewertet. Der Teilnahmekreis wurde abgeschätzt. Ein Beschäftigungseffekt wurde als geschaffener bzw. erhaltener („Beitrag zur Besitzfestigung“) Arbeitsplatz oder als Beitrag zum betrieblichen Einkommen definiert. Bei den GAP-Ausgleichszahlungen und Prämien, den Umweltprämien und der EU-Ausgleichszulage erfolgt eine Umlegung der betrieblichen Prämie auf den Arbeitskraftbesatz nach ausgewählten Schichtkriterien.

Ergebnisse:

Die Gemeinsame Agrarpolitik (GAP) hat primär ein Produktivitäts- und Rationalisierungsziel. Unter letzteres fallen auch die landwirtschaftlichen Arbeitskräfte. Implizit kommt die Beschäftigungssicherung jedoch im Einkommensziel zum Ausdruck. Insofern ist die GAP doppeldeutig. Der Strukturwandel wird einerseits forciert aber andererseits flankierend d.h. sozial abgefedert. In ihrer praktischen Ausformung ist die GAP kein monolithes Ganzes. Sie umfasst sehr unterschiedliche Instrumentarien, zwischen denen zu differenzieren gilt.

Herausragend bezüglich ihrer positiven Wirkung auf Betriebe und Beschäftigte ist das Instrumentarium der Ausgleichszulage, sowie spezifischer Maßnahmen des Umweltprogrammes, weiters die Fördermaßnahme Wildbach- und Lawinenverbauung, sowie der Güterwegebau. Ähnlich positiv ist auch die Wirkung der investiven und forstlichen Maßnahmen. Bei diesen Förderungen ist die Beziehung zwischen Mitteleinsatz und positiver Wirkung für Betrieb und Beschäftigte transparent. Maßnahmen, die mit Mehrkosten oder/und arbeitswirtschaftlichem Mehraufwand verbunden sind, werden honoriert.

Marktprämien und Ausgleichszahlungen haben ein theoretisch hohes Potential, das jedoch durch deren Prämien- bzw. Verteilungskonzeption flächenstarke und intensiv wirtschaftende Betriebe bevorzugt. Dasselbe gilt auch für eine Anzahl von Maßnahmen innerhalb des Umweltprogrammes.

Als Beispiel für eine sozialpolitische Maßnahme wurde die Mutterschaftsbetriebshilfe untersucht. Diese wird, obgleich als (beschäftigungswirksame) Sachleistung konzipiert, derzeit praktisch zur Gänze als freies Transfereinkommen in Anspruch genommen.

Der Beschäftigungsaspekt ist eine neue Dimension in der Agrarpolitik. Wie richtungsweisend die Thematisierung von „Beschäftigungseffekten“ ist, geht auch dadurch hervor, dass die EU-Kommission in ihrem jüngsten midterm-review (2002) den Wechsel von Produkt- zu Produzentenunterstützung durch die Einführung eines entkoppelten Zahlungssystems pro Betrieb, unter Berücksichtigung der Arbeitskräfte, vorschlägt.

ProjektleiterIn

TAMME, Oliver

M.Sc. Oliver TAMME

Berggebietsforschung und Regionalentwicklung
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